Effizienter Botendienst
Seit Oktober 2019 gelten nach § 17 Abs. 2 ApBetrO neue Regelungen für den Botendienst. Seitdem kann eine Auslieferung durch Boten der Apotheke unter leichteren Bedingungen erfolgen, ohne dass ein Versandhandel vorliegt. Doch wer darf wann liefern? Und in welchen Fällen ist (pharmazeutische) Beratung erforderlich? Wir zeigen mit unseren Tipps, wie Sie den Botendienst einfach etablieren und zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Botendienst – sind Sie darauf vorbereitet? Machen Sie den Check!
Es sollen verschreibungspflichtige Medikamente ausgeliefert werden
Es sollen apothekenpflichtige Medikamente (OTC- oder Medizinprodukte) ausgeliefert werden
Tipps und Hinweise zur Etablierung Ihres Botendienstes
Kommt der Botendienst bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zum Einsatz, muss auf dem Rezept Folgendes vermerkt sein:
- Im PZN-Feld „Sonder-PZN“: 06461110
- Im Feld „Faktor“: 1
- Im Feld „Taxe“: 298 (seit 01.01.2021: 2,50 Euro zzgl. 19 % MwSt.)
Besonders durch die Corona-Pandemie werden Botendienste immer stärker nachgefragt. Das stellt Apotheken-Teams vor organisatorische Herausforderungen. Schaffen Sie einheitliche Strukturen und erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Team ein klares Regelwerk für Ihren Botendienst, um eine rechtskonforme und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.
Halten Sie fest, wer was entscheidet und wer für welche Dinge verantwortlich ist. Zum Beispiel: Wer kümmert sich um das Verpacken der Medikamente? Wer überprüft die Inhalte und Adressen? Wer fährt zu den Kunden, wenn Beratung vor Ort nötig ist? Seien Sie Einfach gut organisiert und nutzen Sie unsere Karte. Tragen Sie die Zuständigkeiten in Ihrer Apotheke in die gekennzeichneten Freifelder ein.
Machen Sie Ihre Kunden direkt auf Ihren Botendienst aufmerksam. Gehen Sie auch gezielt auf die jüngere Zielgruppe zu und kommunizieren Sie den Botendienst als Ihren Servicevorteil.
Ihre Botendienstmitarbeiter sind viel mehr als Überbringer der georderten Arzneimittellieferungen. Sie sind Aushängeschilder und Bindeglieder zwischen Ihrer Apotheke und Ihren Kunden. Im digitalen Versorgungssystem, bestehend aus eRezept und weiteren elektronischen Bestellmöglichkeiten, kann Ihr Botendienst den Unterschied machen. Setzen Sie diesen Standort- und Servicevorteil gezielt ein. Überzeugen Sie mit persönlicher Beratung und pharmazeutischer Fachkompetenz in der Apotheke und vor der Haustür.
Im Rahmen der Heimversorgungsverträge besteht kein Anspruch auf die Botendienstpauschale. Einem Heimbewohner bleibt jedoch nach § 12a Abs. 3 ApoG das Recht vorbehalten, sich unabhängig von der Heimversorgung mit Arzneimitteln beliefern zu lassen. Die Belieferung erfolgt dann wie oben beschrieben. Es sei denn, eine ausgiebige Beratung in der Apotheke ist erforderlich. z.B. bei der Erstbehandlung schwerwiegender chronischer Erkrankungen oder wenn Mehrfacherkrankungen vorliegen.
BtM-Verordnungen: Der Botendienst von BtM-Arzneimitteln fällt weiterhin unter die Ausnahmeregelungen der SARS-CoV-2-AMVersVO. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Bei Substitutionsmitteln kann das Rezept auch per Post oder durch den Boten an die Apotheke ausgehändigt werden. Substitutionsmittel können durch den Botendienst der Apotheke zu den Kunden nach Hause gebracht werden.
Botendienstvergütung bei Akut-/Notversorgung: Ob in Fällen der Akut- und Notversorgung sowohl die Sonder-PZN 02567024 mit dem Faktor 5 als auch die Sonder-PZN für die Botendienstpauschale abgerechnet werden darf, ist aktuell umstritten.
Bei Mehrfamilienhäusern kann die Botendienstpauschale pro Haushalt abgerechnet werden. Bei Mehrfachverordnungen, bei denen ein Medikament erst am Folgetag ausgeliefert werden kann, darf die Pauschale zweimal abgerechnet werden.
Gut vorbereitet mit einer optimalen Bevorratung
Die optimale Bevorratung in Ihrer Apotheke ist ein wichtiger Faktor für einen reibungslosen Ablauf Ihres Botendienstes. Wir haben für Sie nützliche Tipps und Informationen in einem praktischen Check bereit gestellt.