Das Wichtigste zum Datenschutz in der Apotheke

Im Apothekenalltag muss vieles beachtet werden. Zahlreiche Regularien, Aufbewahrungsfristen und Vorgaben gilt es im Blick zu haben. Seit dem 25. Mai 2018 kommt zudem die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) ins Spiel. Sie befasst sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein umfangreiches und wichtiges Thema, das jedoch immer wieder für Verunsicherung sorgt. Da Datenschutz in der Apotheke einfach wichtig ist, haben wir unsere Expertin Dr. Svenja Buckstegge gebeten, relevante Fragen zum Datenschutz zu erläutern.


Diese Information hat den Stand August 2021. Sie gibt einen Überblick über die Thematik und ist für Apotheken bestimmt. Die vorliegende Unterlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann daher eine Rechtsberatung durch einen Datenschutz-Anwalt nicht ersetzen. Angesichts der Komplexität der Thematik und der Notwendigkeit der Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung können die 1 A Pharma GmbH und die Expertin für die Inhalte der vorliegenden Unterlage keine Haftung übernehmen.

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Unsere Expertin Dr. Svenja Buckstegge

Dr. Svenja Buckstegge ist Expertin im Datenschutzrecht mit dem Schwerpunkt Gesundheitsdatenschutzrecht und assoziierte Partnerin bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte in Stuttgart. Im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit berät sie insbesondere Apotheken, Ärzte und Gesundheitsdienstleister bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Außerdem ist sie Autorin diverser Fachbeiträge zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Apotheken und im Gesundheitsbereich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Kurzpapiere, Mustervorlagen und Listen gibt es unter: www.datenschutzkonferenz-online.de sowie auf den Websites der jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Eine Checkliste zu technischen und organisatorischen Maßnahmen stellt bspw. die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde unter https://www.lda.bayern.de bereit.